AGB Wörthersee Plus Card

  1. Leistungen: Mit dem Erwerb der Wörthersee Plus Card erwirbt der jeweilige Gast, je nach Kartenkategorie und nach Maßgabe der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anspruch auf die in der Broschüre dargestellten Leistungen. Hierbei handelt es sich entweder um Inklusivleistungen der Wörthersee Plus Card Inklusivpartner oder Bonusleistungen der Wörthersee Plus Card Bonuspartner. Inklusivleistungen umfassen die durch den Erwerb der Wörthersee Plus Card bereits abgegoltene Inanspruchnahme der jeweils angebotenen Leistung. Bonusleistungen umfassen lediglich den Anspruch auf eine Ermäßigung von zumindest 10 % auf das, für die jeweils in Anspruch genommene Leistung zu bezahlende Entgelt. Maßgeblich für den Umfang und die Art der zu beanspruchenden Leistung ist, neben der jeweiligen Kartenkategorie, stets der unverbindliche Inhalt der Wörthersee Plus Card Broschüre.

  2. Leistungsumfang/Haftung: Sämtliche Partnerbetriebe sind verpflichtet, Karteninhabern im Aktionszeitraum zu ihren gewöhnlichen Geschäftszeiten und ihren allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als Wörthersee Plus Card Leistung gekennzeichneten Leistungen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Leistung eines Inklusivbetriebes kann während des Aktionszeitraumes max. 1 mal pro Tag in Anspruch genommen werden. Bonuspartner unterliegen einer Bestpreisgarantie und müssen Karteninhabern jeweils die gleichen oder besseren Konditionen gewähren als allen anderen Individualkunden. Beschränkungen der Inanspruchnahme von Leistungen der Wörthersee Plus Card können sich generell aus den Betriebszeiten einzelner Partnerbetriebe ergeben, welche vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Aktionszeitraum der Wörthersee Plus Card abdecken. Die unverbindlich angegebenen Öffnungszeiten in der Wörthersee Plus Card Broschüre sowie allfällige Informationen der Partnerbetriebe selbst (z.B. deren Homepage, etc.) sind somit zu beachten. Die Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH behält sich zudem vor, die Vereinbarungen mit einzelnen Inklusivpartnern und Bonuspartnern aus wichtigen Gründen auch während des Aktionszeitraumes jederzeit zu beenden, ohne dem Karteninhaber für die hierdurch entfallende Möglichkeit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen Ersatz leisten zu müssen. Die Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH und ihre Kooperationspartner übernehmen für allfällige Schäden, die ein Karteninhaber im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen erleidet, keine wie immer geartete Haftung. Bei Inanspruchnahme der Leistungen der Wörthersee Plus Card wird der Karteninhaber Vertragspartner des jeweiligen Partnerbetriebes, sodass alle daraus resultierenden Ansprüche ausschließlich gegenüber diesem geltend zu machen sind.

  3. Mautstraßen/Schifffahrtslinien/Bergbahnen: Bei Mautstraßen muss jeder Fahrzeuginsasse (Motorrad-, PKW- oder Businsasse) eine gültige Karte besitzen. Andernfalls wird eine anteilige Straßenmaut verrechnet. Das Angebot der Schifffahrtslinien bezieht sich auf die Linienfahrt laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen und Sonderleistungen. Die Wörthersee Plus Card ist eine Freizeitkarte und keine Sportkarte. Das Angebot der Bergbahnen bezieht sich daher nicht auf täglich mehrfachen Wiederholungsverkehr zu sportlichen Zwecken (z.B. Paragleiten, Rodeln, Radfahren, etc.).

  4. Ausgabevoraussetzungen: Die Wörthersee Plus Card wird für die Dauer des Aufenthaltes des Touristen kostenlos von bestimmten Beherbergungsbetrieben ausgegeben und kann nicht käuflich erworben werden.

  5. Gültigkeitsvoraussetzungen: Die Wörthersee Plus Card ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die mit der Wörthersee Plus Card verbundenen Leistungen kann folglich nur die auf der Karte namentlich angeführte Person innerhalb der Gültigkeitsdauer der Wörthersee Plus Card (Aktionszeitraum) in Anspruch nehmen. Der Aktionszeitraum, in dem die mit der Wörthersee Plus Card verbundenen Leistungen in Anspruch genommen werden können, wird in der jährlich neu aufgelegten Wörthersee Plus Card Broschüre festgelegt. Der Gültigkeitszeitraum jeder einzelnen Wörthersee Plus Card richtet sich nach dem jeweils erworbenen Leistungspaket. Die Wörthersee Plus Card und ihre Leistungspakete sind nur im Kalenderjahr ihres Erwerbs gültig. Eine Kostenrückerstattung für in einem Kalenderjahr ungenutzte oder nur teilweise genutzte Karten und Leistungspakete findet nicht statt.

  6. Verwendung: Zur Inanspruchnahme der mit der Wörthersee Plus Card verbundenen Leistungen weist der Karteninhaber dem jeweiligen Partnerbetrieb seine Wörthersee Plus Card vor, der diese auf ihre Gültigkeit prüft. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, können die Leistungen der Wörthersee Plus Card verweigert werden.

  7. Missbrauch: Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei bloßem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die einzelnen Partnerbetriebe berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten. Die Weitergabe der Wörthersee Plus Card an Dritte ist nicht gestattet und zieht strafrechtliche Folgen nach sich!

  8. Kinderermäßigungen: Die altersgruppenbezogenen Ermäßigungen richten sich nach Geburtenjahrgängen, die für das jeweilige Kalenderjahr in der Wörthersee Plus Card Broschüre angeführt sind.

  9. Verwendung personenbezogener Daten: Mit dem Erwerb einer Wörthersee Plus Card stimmt der Karteninhaber ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Post und E-Mail Adresse sowie Telefonnummer) von der Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH zu Werbezwecken verwendet werden können. Der Karteninhaber erklärt sich weiters damit einverstanden, vom Kooperationspartner per Telefon, Fax, E-Mail und SMS Informationen auch zu Werbezwecken zu erhalten. Der Karteninhaber hat das Recht, seine Zustimmung zur Datenverwendung jederzeit schriftlich zu widerrufen.

  10. Diebstahl/Verlust: Bei Diebstahl oder Verlust der Wörthersee Plus Card kann der Karteninhaber diesen Vorfall bei jeder Ausgabestelle melden. Die Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust.

  11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH und dem Karteninhaber unterliegen ausschließlich österreichischem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) und der Verweisnormen des Kollisionsrechts (IPRG).
    Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsverhältnissen zwischen der Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH und dem Karteninhaber, gilt die Zuständigkeit des für Villach, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart.